Sicherheitshinweise


Sicherheitshinweise Schnullerketten

Für die Sicherheit Ihres Kindes VORSICHT!
Kontrollieren Sie den Schnullerhalter vor jedem Gebrauch. Werfen Sie ihn beim ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln sofort weg!
Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter! Befestigen Sie den Schnullerhalter niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung.
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hr Kind kann sich damit erdrosseln.

Die Sicherheit Ihres Kindes und die Qualität , stehen bei der Produktion und der Materialauswahl an erster Stelle. 
Wir fertigen unsere Schnullerketten in liebevoller Handarbeit und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
(DIN EN 71-3  Norm für Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug bzw. Spielzeugmaterial)

Die verwendeten Materialien sind alle :
● schadstofffrei
● farbecht 
● schweiß-/speichelfest*
 Die Schnürre besitzen zudem eine sehr hohe Reißfestigkeit.

 *Schweiß-/speichelfest bedeutet:
Der Kontakt mit Speichel, wie das Benetzen damit, führt zu keiner Ablösung/Abnutzung der Farbe.
Speichelkontakt in Verbindung mit mechanischem Einfluss (z.B. Kauen, Beißen, Lutschen, Abrieb) führt zwangsläufig zur Ablösung der Farbe.
Ebenso das "ständige" drauf herum lutschen, dabei können die Fasern des Naturproduktes Holz aufquellen
und sich ebenfalls die Farbe in Verbindung mit Speichel lösen.
Die verwendeten wasserlöslichen Farben sowie Lacke sind Lebensmittelecht  und völlig ungiftig,
somit besteht zu keiner Zeit eine Gefahr für Ihr Kind.

Bitte beachten Sie:  

Schnullerketten dienen als Hilfsmittel,
um ein Herunterfallen des Schnullers zu verhindern
und sind ein persönliches Accessoire.
Bitte überlassen Sie deshalb Ihrem Kind die Schnullerketten nicht als "Dauernuckel" und verwenden sie diese nicht als "Beißhilfe". 
Für andauerndes "Darauf-Herumnuckeln und -beißen" sind die extra babygerechten Materialien nicht konzipiert.
Ketten, die dadurch Beschädigungen bekommen, können nicht reklamiert werden.

Reinigung und Aufbewahrung: 

Bewahren Sie Ihre Schnullerkette trocken auf.
Reinigen Sie sie nur mit einem feuchten Tuch, niemals mit scharfen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Legen Sie diesen nicht in den Sterilisator oder in Wasser. Auch nicht in Verbindung mit Babyöl, Sonnenmilch o.ä. bringen,
da dies vor allem unter Sonneneinwirkung, ein Ablösen der Farbe verursachen könnte. 

Gebrauch:

Überlassen Sie dem Kind die Schnullerkette nicht ohne Schnuller. 
Wir empfehlen, die Schnullerkette nur an der Kleidung des Kindes zu befestigen und möglichst nicht zu benutzen, 
 wenn der Säugling sich in einem Laufstall, Bett oder in der Wiege befindet.
Die Schnullerkette ist kein Spielzeug und sollte nicht als Beißring verwendet werden.

Für die Sicherheit Ihres Kindes!!! ACHTUNG wichtige Hinweise!

Warnung:  Vor jedem Gebrauch prüfen Sie bitte die gesamte Schnullerkette. 
Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen!
Befestigen Sie die Schnullerkette niemals an Gurten,  Bändern oder losen Teilen der Kleidung und verlängern Sie niemals die Schnullerkette.
Das Kind könnte sich strangulieren.
Verlängern Sie niemals eigenständig die Schnullerkette, da die Maximallänge der Schnullerkette - ohne Clip gemessen und unter Zugkraft -
von 22cm aufgrund der Strangulationsgefahr nicht überschritten werden darf.
Wie jedes andere Holzspielzeug nutzen sich auch die Bestandteile der Schnullerkette ab. 
Die verwendete Materialien sind Naturprodukte aus einem hochwertigen, natürlichen Werkstoff.
Gerade durch Speichelkontakt ist ein Farbabrieb nicht vermeidbar, die Sicherheit wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Schnullerkette ist durch die Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien weiterhin uneingeschränkt nutzbar. 
 Schnullerketten bzw. Schnullerhalter sind kein Spielzeug und gehören n der Regel zu der Kategorie der Hygieneartikel und sollten nicht als Beißring verwendet werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir KEINE Haftung für jegliche Art von Risiken übernehmen,
die im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Artikel entstehen.
Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.